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AGB
Für Reisebuchungen gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reisveranstalters. Sämtliche Buchungen werden nur auf der Grundlage der nachstehend abgedruckten Allgemeinen Reisebedingungen entgegengenommen. Sofern Buchungen - telefonisch, schriftlich, persönlich oder über Online-Dienste - aufgegeben werden, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Reisebedingungen einverstanden.
1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
Die Anmeldung erfolgt entweder schriftlich, telefonisch bzw. online direkt beim Veranstalter (VA). Bei Buchung direkt beim VA erhalten Sie die schriftliche Bestätigung vorab per Telefax sofern eine entsprechende Telefaxnummer uns vorliegt sowie auch per Post innerhalb einer angemessenen Frist. Bei der Postsendung befinden sich auch der Reise- preis-Sicherungsschein gemäss § 651, k, BGB des VA. Grundsätzlich haftet der Anmelder für seine, sowie für die Vertragsverpflichtungen der von ihm mitangemeldeten Reiseteilnehmer.
2. BEZAHLUNG UND AUSHÄNDIGUNG DER REISEUNTERLAGEN
Nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung von 100,- Euro je angemeldetem Reiseteilnehmer zu leisten. Liegt der Reiseantritt innerhalb einer Frist von 21 Tagen bis zum Reiseantritt, ist der Reisepreis sofort und vollständig zur Zahlung fällig. Ihren Reisepreis können Sie per Überweisung, Barzahlung oder per Bankeinzug begleichen.
3. LEISTUNGEN, NEBENABREDEN
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche usw.) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung des VA.
4. ERSATZPERSON
Der VA berechnet 40,- EURO pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch macht und eine Ersatzperson benennt und er selbst die Reise nicht antreten kann. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens der Leistungsträger anfallen, werden diese weiter belastet.
5. RÜCKTRITT
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim VA. Die Erklärung durch eingeschriebenen Brief wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat der VA Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist bei der Buchung eines Reisepaketes, also der Buchung von mehreren zusammengestellten Einzelleistungen, der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. Aufgrund der Kurzfristigkeit des Reisebeginns gelten für Rücktritt bzw. Umbuchung folgende Gebühren: Bis 30 Tage vor Reiseaantritt 30 % des Reisepreises, 29 - 15 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises, 14 - 7 Tage vor Reiseantritt 85% des Reisepreises, ab dem 6. Tag vor Reiseantritt bis 1 Tag vor Reiseantritt 95% des Reisepreises. Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise (No Show) ist auf jeden Fall der gesamte Reisepreis zu entrichten. Eventuell ersparte Aufwendungen durch die Nichtinanspruchnahme der Leistungen werden rückerstattet. Bei Buchung von Nurflügen mit Charter- oder mit Charter- oder Linienfluggesellschaften werden immer 100% des Reisepreises als Stornierungsgebühr berechnet. Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem VA ein geringerer Schaden entstanden ist. Dieser Nachweis ist in jedem Falle schriftlich mit den entsprechenden Dokumenten zu erbringen. In diesem Fall erfolgt die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.
6. FLUGLEISTUNGEN
Bei separater Buchung von Flugleistungen handelt es sich steuerrechtlich um eine Vermittlung im Auftrage der jeweiligen Fluggesellschaft. Eine etwaige vertragliche und/oder gesetzliche Haftung des VA gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.
7. GEWÄHRLEISTUNG/ABHILFE
Weist die Reise aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihre Reiseleitung bzw. an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekanntgegebene Kontaktadresse, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige vor Ort von Ihnen nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) geltend machen können. Unabhängig von der Anzeige des Mangels vor Ort, müssen Sie binnen einer Frist von 1 Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadenersatz direkt beim VA ausdrücklich geltend machen. Sollten Sie vor Ort den Entschluss fassen, die Reise aufgrund bestehender Mängel abzubrechen, so müssen Sie auch in diesem Fall über die Reiseleitung zunächst den Mangel anzeigen und zur Beseitigung zunächst eine angemessene Frist setzen, damit Sie nicht weitergehende Ansprüche verlieren. Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, diese verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
8. ÄNDERUNGEN VOR ORT
Sollten Sie Ihren Urlaubsplan vor Ort ändern und hierdurch bestimmte, bei uns gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nehmen, so informieren Sie bitte unverzüglich Ihre Reiseleitung oder setzen Sie sich mit der Ihnen bekanntgegebenen Agentur in Verbindung, damit ggf. zumindest ein Teil des von Ihnen für diese Leistungen aufgewendeten Reisepreises rückerstattet werden kann. Bitte beachten Sie, dass in all diesen Fällen immer nur das von uns erstattet werden kann, was von uns durch die Nichtinanspruchnahme der Leistungen von dem jeweiligen Leistungsträger nicht in Rechnung gestellt wurde.
9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom VA herbeigeführt worden ist bzw. vom VA allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt. Die Abtretung von Ansprüchen aus dem geschlossenen Reisevertrag an Dritte ird ausdrücklich ausgeschlossen.
10. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation vom VA bedingt sind. Der VA steht dafür ein, den Reisenden über diese Bestimmungen, die ihm bekannt sind oder die ihm unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, zu unterrichten. Der Reisende ist hierbei allerdings verpflichtet, ausdrücklich bekanntzugeben, wenn er eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Wenn der VA vom Reisenden beauftragt wird, notwendige Visa zu beschaffen, so haftet der VA nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, daß der VA die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, Reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
11. FLUGZEITEN
Soweit der VA Flugzeiten bekanntgibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet der VA nicht, soweit diese nicht auf ein Verschulden des VA zurückzuführen sind, wenn auch die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat.
12. ANSCHLUSSFLÜG
Sollten Sie selbst oder über uns noch zusätzliche Anschlussflüge buchen, so beachten Sie bitte bei den Flugzeiten der Anschlussflüge, dass es sich bei den bei Buchung bekanntgegebenen Flugzeiten Ihrer Urlaubsreise nur um unverbindliche Flugzeiten handeln kann und diese aus vielfachen Gründen auch kurzfristig geändert werden können. Bei Anschlussflügen nach der Rückkehr aus Ihrem Urlaub denken Sie bitte daran, dass mit Flugverspätungen von mehreren Stunden bei dem heutigen Flugaufkommen im internationalen Flugverkehr immer gerechnet werden muss. Wir empfehlen daher dringend, bei der Buchung von Anschlussflügen einen erheblichen zeitlichen Spielraum zu berücksichtigen und am besten einen Tarif zu wählen, bei dem Umbuchungen jederzeit und kostenlos möglich sind.
13. REISEVERSICHERUNGEN
Bei Abschluß einer Reiseversicherung über den VA kommt das Versicherungsvertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Kunden und der Versicherungsgesellschaft zustande. Es ist alleinige Obliegenheit des Kunden, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Pflichten einzuhalten und die Rechte hieraus gegenüber der Versicherung geltend zu machen.
14. UNWIRKSAMKEIT EINER REISEBEDINGUNG
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.
15. GERICHTSSTAND
Der Gerichtsstand des VA ist Stuttgart. Für den Fall, dass der Vertragspartner vom VA keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, bzw. für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner für den VA um Vollkaufleute handelt, wird als Gerichtsstand Stuttgart vereinbart.
SD-Reisewelt
Terminal 3, Ebene 4
70629 Stuttgart
Geschäftsführer: Salih Ibak
UStIDNr. DE18291867